Fakt ist ...

Forderung des Regionalplan Ruhr:
Zusätzliche Flächen für Gewerbe und Wohnraum

Weitere Fakten zu möglichen Gewerbe- und Industriebereichen sowie allgemeinen Siedlungsbereichen

Der Regionalplan Ruhr gibt der Stadt Bochum die Aufgabe, bis zum Jahr 2034 82,0 ha zusätzliche Flächen für Gewerbe und Industrie (kurz GIB) und 24,3 ha zusätzliche Flächen für allgemeine Siedlungsbereiche (kurz ASB) bereit zu stellen.

Die Stadt Bochum hat zur Erfüllung dieser Forderungen insgesamt 38 Flächen zur Diskussion gestellt [4], darunter fallen das Werner Feld (Flächen Nr. GIB 4-5 und ASB 4-3 [4]) und der Güterbahnhof Langendreer (Fläche Nr. GIB 4-4 [4]).

Eine zentrale Forderung der Bürgerinitiative WernerFeld ist das Recycling von bereits versiegelten bzw. "gebrauchten" Flächen. Das sehen wir bei der Umnutzung des Güterbahnof Langendreer als gegeben. Leider ist das aber in dem Dokument, in dem mögliche Flächen für Gewerbe und Industrie bzw. Siedlungsbebauung vorgeschlagen werden [4], eher die Ausnahme und es werden zahlreiche Freiflächen und sogar Regionale Grünzüge zur Diskussion gestellt. Darüber hinaus ist der Güterbahnof Langendreer zwar im Dezember 2016 für den Regionalplan vorgeschlagen, aber nicht aufgenommen worden [17].

Am 8. Dezember 2016 entschied der Rat der Stadt Bochum über die erste Tranche von Flächen, die dem Regionalplan Ruhr als Siedlungsgebiete sowie Gewerbe- und Industriegebiete gemeldet werden sollen [13]. Am 16.11.2017 soll über zusätzliche Flächen für Siedlungsbereiche sowie Gewerbe- und Industriebereiche entschieden werden [16] und [17].

In der nachfolgenden Tabelle (leider nicht geeignet für mobile Endgeräte) sind die möglichen Flächen für Gewerbe- und Industrie sowie Siedlungsflächen mit Angaben zu ökologischen Aspekten aufgeführt. Die Angaben zu den Flächen entstammen dem Dokument [4] und können von den Angaben in [13] und [15] abweichen.
Bitte laden Sie sich einfach unsere Analyse der GIB- und ASB-Flächen als Excel-Datei herunter.